Transparenz bei Dispozinsen

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Transparenz bei Dispozinsen

Die Bundesregierung hat beschlossene EU-Vorgaben mit dem -Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie- in deutsches Recht umgewandelt. In diesem erlassenen Gesetz wird sowohl die Vergabe von Immobiliendarlehen, als auch die Transparenz von Dispozinsen bei den Geldinstituten geregelt. Bereits bestehende gesetzliche Vorgaben bei der Darlehensvergabe für einen Immobilienkauf sowie auch die Überziehung von Girokonten wurden zur Erweiterung der Rechtssicherheit präzisiert. Nutzt ein Bankkunde den Dispokredit für sein Girokonto über ein halbes Jahr zu mehr als 75 Prozent oder strapaziert die geduldete Überziehung mit mehr als 50 Prozent seines monatlichen Geldeingangs, muss die Bank eine ausführliche Beratung durchführen.

Dispozinsen: Nutzung Dispokredit sollte keine Routine werden!

Dieses Gespräch kann per Telefon sowie persönlich erfolgen und muss zeitlich dokumentiert werden. Ziel dieses Beratungsgesprächs ist einer drohenden Verschuldung entgegenzuwirken. Dabei sind Möglichkeiten auszuloten, wie zum Beispiel eine Umschuldung auf einen zinsgünstigen Ratenkredit oder bei sehr hoher Verschuldung der Ratschlag zur Nutzung einer unabhängigen Schuldnerberatung. Sollten die Bedingungen für eine Überschuldung erneut auftreten, muss das Gespräch von Seiten der Bank wiederholt geführt werden. Andererseits muss der Bankkunde verpflichtend die Möglichkeit haben, die Höhe der Dispozinsen seiner Bank übersichtlich auf seinem Kontoauszug oder auf der Webseite der Bank zu erfahren.

Wahlmöglichkeit zum Dispokredit:

Ein Dispostionskredit oder auch Dispo genannt, sollte wirklich nur bei Eintreten einer schwierigen finanziellen Situation genutzt werden und nicht zur Selbstverständlichkeit werden. Die meisten Geldinstitute bieten ihren Kunden bei regelmäßigem monatlichen Geldeingang einen Dispo, dessen Betrag das 2 bis 3- fache des Geldeingangs ausmacht. Das Geld “borgen” die Banken ihren Kunden selbstverständlich nicht umsonst. Die Höhe der Dispozinsen variiert erheblich und kann durchschnittlich zwischen 6-13% liegen.

Von Verbraucherverbänden werden zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen, weitere Forderungen verlangt. Sie halten eine Deckelung von Dispozinsen für äußerst sinnvoll. Zudem weisen sie darauf hin, das ein regelmäßiges Überziehen seines Girokontos in die Schuldenfalle führt. Der Dispokredit sollte nur im Notfall genutzt werden.

Wichtiger Hinweis: Sollte der Dispokredit ohne vertragliche Vereinbarung zusätzlich überzogen werden, greifen sofort die weit höheren Überziehungszinsen.

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