Schutz vor Kreditkartenmissbrauch

Schutz vor Kreditkartenmissbrauch, Sperr-Notruf für Karten und elektronische Berechtigungen nutzen, © weerapat1003, girokontoantrag.de
Schutz vor Kreditkartenmissbrauch

Kreditkarten gelten als ein sicheres und bequemes Zahlungsmittel. Trotzdem gilt es, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einem Kreditkartenmissbrauch vorzubeugen.

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Methoden, mit denen sich Betrüger bereichern, indem sie Kreditkartenmissbrauch begehen. Zum einen können die Karten gestohlen oder kopiert werden. Zum Anderen: Mit den Informationen einer Kreditkarte, wie Kreditkartennummer der Kartenvorderseite, Ablaufdatum und dreistellige Kartenprüfnummer der Rückseite, können Datendiebe im Internet online shoppen gehen, ohne dass der Karteneigentümer es  zunächst bemerkt. Wenn Daten auf einer Homepage eingegeben werden, besteht die Gefahr, dass Hacker den Daten-Strom abfischen oder auf die gespeicherten Kreditkartendaten zugreifen und diese dann missbrauchen.

 

Erste Hilfe beim Kreditkartenmissbrauch

Wenn Sie eine fehlerhafte Abbuchung auf Ihrem Konto feststellen oder bemerken, dass Ihre Kreditkarte gestohlen wurde, ist es zwingend notwendig, dass Sie die Karte schnellstmöglich bei Ihrer Bank als gestohlen melden und sie sperren lassen. Dadurch verhindern Sie einen weiteren Missbrauch der Karte und vor allem weiteren Verlust für Sie selbst. Um die Kreditkarte zu sperren, genügt es, Ihre Bank anzurufen. Normalerweise gibt es eine 24-Stunden-Notfall-Telefonnummer, unter der Sie einen Missbrauch jederzeit melden können. Im Normalfall haftet die Kreditkartengesellschaft für entstandene Schäden, wenn Sie den Schaden zeitnah melden. Bei manchen Banken haben Sie als Kreditkartenbesitzer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall zu tragen. Bei einer fehlerhaften Abbuchung auf Ihrer Kreditkarte gibt es die Möglichkeit eines Chargeback. Dies bedeutet, dass Sie die Stornierung von Zahlungen beantragen. Im Erfolgsfall wird die Zahlung storniert und der Betrag auf Ihr Konto zurückgebucht. Bei diesem Verfahren fallen jedoch Gebühren an und die Kreditkartengesellschaft wird den Händler kontaktieren, um festzustellen, ob die Zahlung tatsächlich unberechtigt erfolgte.

 

Kreditkartenmissbrauch durch Skimming

Ein Schaumlöffel oder Schöpflöffel wird auch Skimmer genannt, skimming bedeutet abfischen. Bei der Skimming-Methode werden illegal Kredit- oder auch Bankkartendaten an manipulierten Geldautomaten oder Bezahlstationen erlangt, diese werden auf Kartenrohlinge kopiert, wodurch eine gefälschte Doublette der Karte entsteht. In der Praxis erfolgt dies oft an Bankautomaten. Der Kartenbesitzer wird bei der Eingabe der PIN beobachtet, oft mit einer kleinen Kamera, gleichzeitig werden die Daten auf seinem Magnetstreifen kopiert. Dies erfolgt zum Beispiel durch ein zusätzlich angebrachtes und gefälschtes Lesegerät. Mit der gefälschten Karte und der PIN-Nummer kann der oder die Betrüger nun Geld abheben (Cashing). Auch an manipulierten Bezahlstationen oder Kassensystemen werden Karteninformationen in betrügerischer Weise abgefischt, um eine Doublette zu erstellen, die dann von den Betrügern an Geldautomaten eingesetzt oder an andere Betrüger verkauft wird. Normalerweise ersetzen Banken den durch Skimming entstandenen Schaden, solange das Opfer nicht fahrlässig gehandelt hat, wie zum Beispiel wenn es die Karte zusammen mit der Geheimzahl aufbewahrt hat. In den letzten Jahren gingen die Fälle von Skimming zurück, was hauptsächlich durch den Einsatz manipulier sicherer Automaten und Bezahlstationen liegt. Eine detaillierte Betrachtung der Haftungsfrage finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite Haftung bei Kartenverlust oder Diebstahl.

 

Kreditkartenmissbrauch durch Cash-Trapping

Beim Cash-Trapping wird nicht die Karte selbst gestohlen oder missbraucht, sondern es wird der Geldautomat manipuliert. Will ein Kunde Geld abheben, wird das Geld nicht ausgegeben, sondern im Ausgabeschacht abgefangen. Das Steckenbleiben der Geldscheine durch die Manipulation löst eine Fehlermeldung bei den meisten Automaten aus. Der Kunde wundert sich, warum er kein Geld bekommt, geht aber von einem defekten Geldautomaten aus. Ist der Kunde außer Sichtweite, holt sich der oder die Täter das im Schacht steckende Geld. Die Manipulation kann beispielsweise mit einem geschickt angebrachten Klebeband erfolgen. Cash-Trapping kann als Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder auch Unterschlagung (§ 246 StGB) angesehen werden. Strittig ist zudem, ob das Geld der Bank oder dem Bankkunden entwendet wird, mit entsprechender Fragestellung der Haftung. Die Rechtsprechung beim Cash-Trapping ist weitgehend unklar und die Haftungsfrage äußerst umstritten, da das Opfer nur schwierig beweisen kann, dass es das Geld nicht tatsächlich abgehoben hat. Sie können sich vor Cash-Trapping schützen, indem Sie im Verdachtsfall beim Automaten stehen bleiben und per Handy die Polizei rufen.

 

Kreditkartenmissbrauch durch Phishing

Beim Phishing werden online Daten vom Benutzer abgefordert, die anschließend missbraucht werden, dies geschieht durch die unterschiedlichsten Methoden. Zum Beispiel sind sogenannte Phishing-Mails bekannt, in denen die Empfänger dazu überredet werden sollen, Kreditkartendaten und Passwörter preiszugeben. Eine weitere Methode ist die Fälschung von Internetseiten, wie zum Beispiel Bankseiten. Leider werden die Methoden von den Betrügern zunehmend perfektioniert und es ist oft schwierig zu erkennen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Eine Methode ist zum Beispiel, dass das Opfer eine E-Mail von seiner vermeintlichen Bank erhält, in der er aufgefordert wird, seine Bankdaten zu aktualisieren. Durch einen Link in der E-Mail wird er auf die gefälschte Seite geschickt, wo die Bankdaten abgefragt und abgefischt werden und der Datenmissbrauch wird so vorbereitet. Bei der Aufforderung zur Preisgabe von Bankdaten in E-Mails sollte man immer vom Betrugsversuch ausgehen. Überlegen Sie genau, wem Sie Ihre Bankdaten anvertrauen, denn in der Rechtsprechung ist der Kunde selbst für den Betrug verantwortlich, wenn er von seiner Bank vor den Betrügern gewarnt wurde. Warnhinweise finden sich auf nahezu allen Seiten von Internetbanken, dadurch haftet der Kunde zu 100 %. Um sich zu schützen, geben Sie niemals mehrere TAN-Nummern im Internet ein und beachten Sie Warnhinweise Ihrer Bank. Außerdem ist es ratsam, die Bankadresse immer direkt über den Browser einzugeben und keinen E-Mail Links zu folgen. Weitere Methoden des Phishings sind, die Daten via Telefon oder Briefe abzufragen.

 

Was kann ich selbst für die Sicherheit tun?

Um einem Kartenmissbrauch vorzubeugen, gilt grundsätzlich, dass Sie immer gut auf Ihre Karten und Ihre Daten aufpassen müssen. Bewahren Sie Karte und Geheimzahl nie zusammen auf, merken sie sich Ihre Geheimzahl, ohne sie aufzuschreiben und geben Sie Ihre Daten nicht an fremde Personen weiter. Seien Sie achtsam, auf welchen Seiten Sie Ihre Daten eingeben und hinterfragen Sie fragwürdige E-Mails, Briefe oder Telefonanrufe. Sollten Sie Geld abheben und es funktioniert nicht, rufen Sie einen Bankmitarbeiter herbei oder die Polizei an. Lassen Sie sich nicht von fremden Personen weglocken. Passen Sie beim Geldabheben auf, dass Sie niemand beobachtet, und geben Sie Ihre Geheimzahl immer verdeckt ein. Wenn Sie eine Kamera oder eine Veränderung am Automaten bemerken melden Sie dies. Sollten Sie den Verlust Ihrer Karte bemerken, lassen Sie diese unverzüglich sperren und informieren Sie Ihre Bank über den Diebstahl. Überprüfen Sie auch regelmäßig Ihr Konto, um Unregelmäßigkeiten festzustellen. An Kassensystemen oder wenn Sie in einem Restaurant mit der Karte bezahlen, bestehen Sie darauf, dass die Bezahlung vor Ihren Augen stattfindet. Lassen Sie Ihre Karte nicht aus den Augen. Überprüfen Sie auch, ob der Betrag richtig auf der Rechnung steht, bevor Sie unterschreiben. Werden Sie außerdem misstrauisch, wenn Sie online gebeten werden, mehr als eine TAN-Nummer einzugeben.

 

Fazit

Geben Sie Kreditkartenbetrügern keine Chance und gehen Sie wachsam mit Kreditkarten um. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie jemand nach Ihren Kreditkartendaten fragt, und rufen Sie lieber einmal zu viel bei Ihrer Bank an. Ein Kreditkartenmissbrauch ist immer ärgerlich und ruft hohe Kosten hervor. In manchen Fällen haften Sie für den Schaden, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie Opfer eines Betrugs wurden. Behandeln Sie Ihre Karten und Daten, als wären sie bares Geld. Mit größeren Mengen Bargeld unterwegs zu sein, ist sicher keine Alternative zur Kreditkarte und trotz allem sind Kreditkarten ein bequemes und, bei richtiger Anwendung, sicheres Zahlungsmittel.