Arten von Girokonten

Arten von Girokonten, Kontovarianten in Deutschland, © Andrey_Arkusha, girokontoantrag.de
Arten von Girokonten

Girokonten sind die gängigsten Kontovarianten in Deutschland. Ganz egal, ob Jugendlicher, Auszubildender, Student, Angestellter oder auch Freiberufler – kaum jemand verzichtet mehr darauf, da es die praktischste und einfachste Art und Weise ist, sein Geld zu “parken” und jederzeit frei darüber verfügen zu können.

Auf Girokonten wird der Lohn von Arbeitgebern überwiesen und man kann anhand der Kontoauszüge jederzeit prüfen, wie die finanzielle Lage aussieht. Auch die monatlichen Fixkosten, wie Miete, Wasser- und Stromkosten, laufen in der Regel über das Girokonto.
Mittlerweile gibt es jedoch eine große Auswahl an verschiedenen Kontomodellen, die teilweise von der finanziellen Situation, teilweise aber auch von der Personengruppe, der man angehört, abhängt. Daher ist es wichtig, über die einzelnen Varianten Bescheid zu wissen.

 

Girokonten – und welche Arten es gibt:


Gehaltskonto/Privatkonto

Diese Variante ist die in Deutschland am häufigsten genutzte Kontoart. Wie der Name schon verrät, ist das Gehaltskonto primär dazu da, um das regelmäßige Einkommen darauf zu verbuchen. Es existieren sowohl kostenlose Konten als auch gebührenpflichtige. Ebenfalls gängig sind Konten, die an eine monatliche Mindesteinzahlungssumme gekoppelt sind, damit keine Gebühren anfallen.
Wird der Lohn nicht monatlich auf dieses Konto überwiesen, sondern privat genutzt, dann spricht man vom privaten Girokonto, mit dem man seine persönlichen Finanzen verwalten kann. Damit lassen sich zum Beispiel Überweisungen durchführen, Abbuchungen vornehmen oder auch Einzahlungen an Geldautomaten tätigen. Auch die Nutzung von Online-Banking, die bequeme Verwaltung des Kontos über das Internet, ist mittlerweile Standard.

 

Guthabenkonto

Hierbei handelt es sich um eine Kontoform, die prinzipiell dieselben Funktionen bietet wie ein normales Konto, allerdings mit dem Unterschied, dass es keinen Dispo gibt.
So ist es möglich, Überweisungen durchzuführen oder auch Zahlungen zu empfangen, allerdings kann man nur so lange über das Geld auf dem Konto verfügen, bis es auf Null steht. Eine Überziehung, wie es beim normalen Girokonto der Fall ist, wird nicht gewährt. In so einem Fall muss das Konto erst wieder aufgeladen werden, bevor man Transaktionen vornehmen oder Geld abheben kann.
Eine andere geläufige Bezeichnung für das Guthabenkonto ist Jedermannkonto oder Basiskonto. Das hat den einfachen Grund, dass jeder ein solches Konto bei einer Bank eröffnen kann, also durchaus auch Menschen, die kein normales Girokonto eröffnen können, wegen schwerwiegender finanzieller Probleme in der Vergangenheit – wie zum Beispiel ein Insolvenzverfahren, Pfändungen oder hohe Schulden bei einer anderen Bank. Hier ist das Guthabenkonto bei vielen Banken eine mögliche Alternative, um dennoch am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

 

Gemeinschaftskonten und Einzelkonten

Als Einzelkonto wird ein Girokonto dann bezeichnet, wenn es nur einen Kontobesitzer gibt. Dieser ist somit auch der Einzige, der über das Geld verfügen kann, sofern er niemandem eine Vollmacht erteilt. Eine andere Variante ist das Gemeinschaftskonto, das beispielsweise von Ehepartnern oder Geschwistern zusammen geführt werden kann. Hierfür erhalten beide Kontoinhaber vollen und gleichwertigen Zugriff auf das Konto und können nach Belieben Einzahlungen, Abbuchungen und andere Aktionen tätigen.

 

P-Konto

Das sogenannte Pfändungsschutzkonto ist eine Kontovariante, welche dem Inhaber Schutz vor einer möglichen Pfändung seines Geldes bietet. Es ist schon seit einigen Jahren der Fall, dass Gläubiger in Deutschland Zugriff auf das Konto erlangen können, wenn der Kontoinhaber ihnen Geld schuldet. Ob es sich dann bei den Geldeingängen um den monatlichen Lohn oder um Sozialbeträge handelt, ist dabei völlig irrelevant.
Wird eine Pfändung rechtskräftig, dann hat man als Schuldner nur noch die Möglichkeit, beim Gericht zu beantragen, dass ein fester Betrag monatlich auf dem Konto bleiben muss, um die Fixkosten zum Leben zu decken, alles Übrige wird zur Schuldentilgung abgebucht. Ein P-Konto schützt vor genau diesem Problem, denn es sichert dem Inhaber einen monatlichen Freibetrag von 1.028,89 Euro. Dieser Betrag ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, sondern kann sich unter einem Nachweis, dass zur Existenzsicherung weitere Beträge benötigt werden, auch anpassen lassen. Gepfändet werden darf nur das Guthaben, welches über der vereinbarten Freigrenze liegt.
Im Hinblick auf alle weiteren Funktionen unterscheidet sich das P-Konto nicht wirklich von einem normalen Girokonto. Lastschriften, Daueraufträge, Überweisungen, Einzahlungen und andere Transaktionen sind problemlos möglich. P-Konten dürfen zudem nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden.

 

Wertpapiertransaktionskonto

Bei dieser besonderen Variante handelt es sich um eine Kontoform, die nicht für den normalen Zweck genutzt wird, sondern um Geschäfte mit Wertpapieren zu verwalten. Hier überweist der Inhaber des Kontos regelmäßig einen Geldbetrag auf sein Konto, welches anschließend für den Erwerb von Wertpapieren verwendet werden kann. Weiterhin hat diese Kontoform die Besonderheit, dass das Guthaben darauf verzinst wird.

 

Und- und Oder-Konto

Bei diesen Kontoarten mit den kuriosen Bezeichnungen Und-Konto sowie Oder-Konto handelt es sich um spezielle Varianten eines klassischen Gemeinschaftskontos. Beide Kontoarten werden von mehreren Verwaltern geführt, die Zugriff auf das Geld haben. Das können zum Beispiel Eheleute sein. Der Unterschied besteht in den Rechten und Regelungen der einzelnen Kontoinhaber.
So ist es bei einem Und-Konto der Fall, dass Entscheidungen, die das Geld auf dem Konto betreffen, nur gemeinsam getroffen werden können. Wenn man also etwas überweisen oder abbuchen lassen möchte, benötigt man dazu die schriftliche Zustimmung des Ehepartners bzw. des zweiten Kontoinhabers.
Positiv ist hier aber auch anzumerken, dass Pfändungen nur möglich sind, wenn beide Kontoinhaber Schuldner sind. Falls der Pfändungsbeschluss sich nur an einen Kontoinhaber richtet, ist die Pfändung schlichtweg unwirksam. In so einem Fall kann dann kein Geld vom Gemeinschaftskonto gepfändet werden.
Das Oder-Konto dagegen bietet beiden Kontoinhabern die Möglichkeit, voll über das Konto zu verfügen, ohne dass dafür die Zustimmung des anderen notwendig ist. Das vereinfacht natürlich vieles, insbesondere wenn man häufig Überweisungen oder Abbuchungen durchführt und sich dafür nicht erst jedes Mal die schriftliche Zustimmung des anderen Bevollmächtigten einholen möchte.

 

Spezielle Girokonten für Kinder, Jugendliche, Azubis und Studenten

Nicht nur für Erwachsene, sondern auch für junge Menschen gibt es die Möglichkeit, ein speziell für sie geeignetes Konto einzurichten. Denn natürlich benötigt man auch schon vor dem 18. Lebensjahr ein Konto, wo man sein Gespartes “parken” und verzinsen lassen kann. Gerade bei Azubis und Studenten sowie natürlich bei Kindern ist es umso wichtiger, dass ein solches Konto nicht mit Kosten verbunden, sondern absolut gebührenfrei ist. Diese besonderen Modelle bieten inzwischen zahlreiche Banken an. Heutzutage hat man noch dazu die praktische Möglichkeit, eine Direktbank im Internet zu nutzen. Diese bieten in der Regel nicht nur kostenfreie Konten, sondern auch deutlich höhere Zinsen als Filialbanken an. Es ist dennoch unbedingt zu empfehlen, vorher einen Vergleich durchzuführen. Auch Sparkassen offerieren verschiedene Girokonten – Modelle, die nichts kosten und sich ideal dazu eignen, sein Geld bequem zu verwalten.