Basiskonto – Recht für Jedermann

Seit dem 19.06.2016 hat jeder Bürger in Deutschland das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Der Besitz eines Girokontos ist nun auch für Wohnungslose, Asylsuchende und Menschen mit Duldung möglich. Banken dürfen niemanden die Eröffnung eines Girokontos verweigern, sofern er volljährig ist. Bisher gab es zwar seit 1995 eine Selbstverpflichtung der Banken in Deutschland ein Jedermann-Konto anzubieten, aber die Umsetzung gestaltete sich nicht zufriedenstellend. Zu oft wurden Kunden abgelehnt, weil sich Banken auf das Geldwäschegesetz beriefen, das vom Kunden einen festen Wohnsitz verlangt. Allein einige Sparkassen und Volksbanken gewährten diesem Personenkreis bisher eine Girokontoeröffnung.

Basiskonto – Recht auf Girokonto für alle

 

Basiskonto - Recht auf Girokonto für Jedermann, © Robert Hoetink, girokontoantrag.de
Basiskonto – Recht für Jedermann

Mit diesem Zahlungskontengesetz wird die Richtlinie 2014/96/EU, vom Europäische Parlament und dem Rat der europäischen Union durchgesetzt. Diese Vorschriften beinhalten die Transparenz und Vergleichbarkeit von Entgelten, die Verbrauchern für ihre in der EU gehaltenen Zahlungskonten in Rechnung gestellt werden, Bedingungen für einen Wechsel des Zahlungskontos innerhalb eines Mitgliedstaats sowie Vorschriften zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zahlungskontoeröffnung für Verbraucher. Das bedeutet, dass es jedem EU-Bürger ermöglicht werden muss ein Girokonto zu eröffnen und zu führen.

Das Basiskonto wird nur als Guthabenkonto geführt, eine Kontoüberziehung wird somit nicht geduldet. Es besteht zudem die Möglichkeit das Basiskonto als ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt, Pfändungsschutz in der Höhe des jeweilig zutreffenden Grundfreibetrag) zu führen. Ansonsten ermöglicht das Basiskonto alle Funktionen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr, wie Bankkarte, Überweisungen und Lastschriften. Banken sind zudem angehalten, nur angemessene Entgelte für die erbrachten Leistungen zu erheben.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie bringt ab Mitte September 2016 auch allen anderen Nutzern von Girokonten Vorteile. Unter anderem wird die Kostentransparenz durch eine vereinheitlichte Darstellung der Kosten gesteigert, ein Kontowechsel soll einfacher werden, denn Kreditinstitute übernehmen eine Kontenwechselhilfe. Die Bundesregierung unterstützt den Verbraucher zudem durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bei Rechtsunsicherheiten mit einem Kreditinstitut.

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