EC-Karte weg – was nun?

EC-Karte weg - was nun? © Ammentorp, girokontoantrag.de
EC-Karte weg – was nun?

EC-Karte weg…alles muss zum Feierabend schnell gehen, der Einkauf erledigt, viele Taschen in der Hand, um die Ecke noch zum Bäcker, auf geht es in die volle U-Bahn.

Irgendwann wird ein Platz frei, plötzlich sehen Sie, Ihre Handtasche ist offen. Der Schreck fährt Ihnen durch alle Glieder.

Was fehlt, die Geldbörse mit der EC-Karte und weiteren Dokumenten.

 

 

Das Wichtigste – Bewahren Sie trotz allem Ruhe!

1. Kontrolle
Kontrollieren Sie zuerst noch einmal die Handtasche, Seitenfächer oder Tragetaschen.
Es könnte ja sein, das Sie in der Eile versehentlich die Geldbörse nicht an den gewohnten Ort gelegt haben. Bleibt die Suche doch erfolglos, handeln Sie schnell. Sperren Sie sofort Ihre EC-Karte (Girocard) und eventuell weitere mitgeführte Karten.

2. Kontonummer
Haben Sie Ihre Kontonummer sowie BLZ nicht gerade im Kopf, suchen Sie sich zu Hause einen Kontoauszug oder Bankunterlagen. Die Angabe der IBAN ist ebenfalls möglich.

Der schnellste Weg, der Sperr-Notruf für Karten und elektronische Berechtigungen: 116 116
(im Inland kostenfrei, Ausland (+49)116116 gebührenpflichtig).

Tipp: Sperrnotruf im Handy abspeichern!

Benötigte Angaben für die Sperrung Ihrer EC-Karte (Girocard): Kontonummer und Bankleitzahl.
Diese Abfragen tätigt ein Sprachcomputer.

3. Polizei
Bei einem Raub oder Diebstahl müssen Sie eine Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeibehörde erstatten. Die Polizei führt das sogenannte “KUNO” System. Dabei handelt es sich um einen zentralen Sperrdienst für Debitkarten im Lastschriftverfahren. Ziel dieses Systems ist es Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu mindern. Alle diesem System angeschlossenen Unternehmen erhalten dann eine Mitteilung zur Sperrung. Sollte es trotzdem einem Betrüger durch eventuelle Unachtsamkeit der Kassenkraft gelingen einen Einkauf zu tätigen, haftet das jeweilige  Unternehmen. Sie können dann eine Rückbuchung bei Ihrer Hausbank veranlassen. Trotz des bestehenden Risikos nutzen Händler diese Form des Lastschriftschrifteinzugs um anfallende Terminalgebühren zu sparen.

Wichtig bei der Meldung: Die Angabe der einstelligen Kartenfolgenummer.
Zu finden auf Ihren Bankunterlagen, vorherigen Lastschriftkäufen oder zu erfragen bei Ihrer Hausbank. Ohne die Kartenfolgenummer ist Ihre Karte nur 10 Tage im System gesperrt und in diesem Zeitraum würden auch andere Ihrer Kontonr. angeschlossenen Karten bei den Teilnehmern des “KUNO” System  nicht akzeptiert werden.

 

Wichtige Hinweise beim Verlust der EC-Karte

  • Zur Sicherheit bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut nachfragen ob die Sperrung Ihrer EC-Karte (Girocard) erfolgt ist oder eventuell schon Geld abgehoben wurde!
  • Neue EC-Karte (Girocard) beantragen!
  • Kontoauzüge weiter kontrollieren!
  • Am besten das Kreditinstitut zur Vorsicht wechseln!

Attraktive Angebote finden Sie in unserem Girokonto-Vergleich.

 

4. Keine Gebühren von der Deutschen Postbank für den Kartenverlust
Ein neues richtungsweisendes Urteil des BGH, AZ-XI ZR 166/14 vom 20.10.2015 besagt im Fall der Deutschen Postbank: Die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den AGB einer Bank ist unwirksam.
Es bleibt nun abzuwarten ob sich andere Kreditinstitute diesem Urteil anpassen. Wenn nicht, steht mit Sicherheit die nächste Bank bald vor Gericht.

Mehr zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeberbeitrag: Haftung bei Kartenverlust oder Diebstahl