Darf die Bank Ihr Girokonto kündigen?

Girokonto Kündigung, © nmann77, girokontoantrag.de
Darf die Bank Ihr Girokonto kündigen?

Die Bank darf ein Girokonto kündigen, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch § 675h BGB, wonach eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.

Eine Kündigung ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch die Bank ist nur möglich, wenn ein im § 314 BGB nicht genau definierter wichtiger Grund die Weiterführung der Geschäftsbeziehung unzumutbar macht. Gemäß Rechtsprechung ist beispielsweise die Nutzung des Girokontos für strafbare Aktivitäten ein wichtiger Grund. Das sind kriminelle Handlungen, wie Betrug oder Geldwäsche zum Beispiel. Siehe Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.10.2008 (Az. 31 W 38/08). Besteht der Grund lediglich in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Das wäre zum Beispiel die Nichtbezahlung von vereinbarten Gebühren oder bei einer nicht erfolgten Kontoausgleichung.

Girokonto kündigen: Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch

Wie dürfen Sie als Kunde Ihr Girokonto kündigen?

Sie selbst dürfen Ihr Girokonto nach § 675h BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, auch wenn der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wurde, so keine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde. Eine im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist allerdings unwirksam. Jedem Wechsel eines Kontos, muss unbedingt ein Vergleich der diversen Anbieter vorausgehen. Einen zügigen Wechsel der Konten ermöglicht die Kontenwechselhilfe der Banken. Es ist sinnvoll, wenn Sie das alte Girokonto noch ca. zwei Monate parallel zum neu angelegten Konto führen.

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Hinweis:

Seit Mitte 2016 hat jeder volljährige Bürger der EU das Recht ein sogenanntes Basiskonto zu führen. Ein derartiges Konto darf keine Bank verweigern. Das Basiskonto wird nur auf Guthabenbasis geführt und ermöglicht alle Funktionen eines normalen Girokontos. Jede Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist möglich. Das Basiskonto kann auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden. Das bedeutet, das ein Pfändungsschutz in der Höhe des jeweilig feststehenden Grundfreibetrags besteht.

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