EineRestschuldversicherungwird von den Kreditinstituten meist im Zusammenhang mit einer Kreditzusage verlangt.Die Restschuldversicherung sollte, so der Grundgedanke, für den Kreditnehmer im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Arbeitslosigkeit einspringen. Sprich: Die noch fälligen Ratenzahlungen übernehmen.
In einigenFällen verweigern die betroffenen Versicherungen aber die Zahlung mit dem Verweis auf ihre Vertragsklauseln.Das zum Beispiel eine Vorerkrankung den Versicherungsfall verursacht hätte. Dieses Vorgehen zeigt das oft typische Verhalten von Versicherungen im Schadensfall.
Nicht jede Vertragsklausel in Versicherungsverträgen ist noch gültig!
Diese Vertragsklauseln hat der BGH (Bundesgerichtshof) am 10. Dezember 2014 unter dem Aktenzeichen IV ZR 289/13 für unzulässig erklärt.Der BGH begründet seine Entscheidung mit der Unverständlichkeit der Vertragsklauseln durch einen Versicherungsnehmer.In vielenVersicherungsfällen gab es nach dem Urteil schon positive Entscheidungen. Die Restschuldversicherung zahlte nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes die ausstehenden Raten dann doch.
Restschuldversicherung: Vorteil / Nachteil
Eine Restschuldversicherung oder auch Restkreditversicherung dient einen Kreditinstitut während der Kreditlaufzeit als Sicherheit. Besonders bei langfristigen Kreditformen, wie einer Baufinanzierung. Sie soll Risikofaktoren, wie den Tod oder die Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers absichern. Wird die Versicherung verpflichtend zur Kreditgewährung gefordert, entstehen Kosten, die den Effektivzins erhöhen. Ein besonderes Augenmerk muss stets auf die Vertragsklauseln gerichtet werden. Es bestehen eine große Anzahl von Ausschlussklauseln in den Verträgen. Der Versicherungsnehmer sollte immer der Kreditnehmer sein. Wenn der Kreditnehmer nur als versicherte Person vermerkt ist, können einige rechtliche Nachteile auftreten. Besonders dann, wenn zum Beispiel die Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, vorzeitig gekündigt werden soll. Das ist z.B. der Fall, wenn der Kredit vorzeitig abbezahlt oder auch umgeschuldet wurde. Ist der Kredit abbezahlt entfällt der Sinn der Restschuldversicherung. Zu beachten ist dabei das Recht auf Sonderkündigung. Eine Restkreditversicherung hat oft sehr hohe Versicherungsprämien. Es empfiehlt sich daher ein Vergleich mit einer Risikolebensversicherung. Die Versicherungssumme sollte immer so hoch gewählt werden, dass ein Kredit damit beglichen werden kann.
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