Ein Kontowechsel – so einfach wie nie! Zum 18. September 2016 trat das Zahlungskonten-Gesetz in Kraft. Mit dem Zahlungskonten-Gesetz wird die Richtlinie 2014/96/EU, vom Europäische Parlament und dem Rat der EU umgesetzt. Wer jetzt seine Hausbank wechseln möchte, kann dies nun schneller und leichter abwickeln als bisher. Die Gründe für einen Kontowechsel sind sehr vielfältig, aber meist ist es der Ärger über neu erhobene Kontoführungsgebühren oder sonstiger neuer kostenpflichtiger Dienstleistungen.
Kontowechsel: Nicht ohne Vergleich der Anbieter!
Bisher bedeutete das Wechseln des Girokontos einen recht erheblichen Aufwand. Der Bankkunde musste sich akribisch durch seine Kontoauszüge arbeiten, um jede einzelne Verbindlichkeit zu erfassen und umzumelden. Behilflich war dabei bis jetzt nur die neue Bank.
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Das neue Zahlungskonten-Gesetz verpflichtet nun die bisherige Bank, dem Kunden sämtliche erfassten Daten der letzten Monate zu Verfügung zu stellen. Für diese Kontowechselhilfe ermächtigt der Kunde per Formular beide Banken bestimmte Leistungen für ihn auszuführen, sprich: Ermittlung von Daueraufträgen und Lastschriften sowie den Austausch der Daten. Der Zeitrahmen für einen zu vollziehenden Kontowechsel ist für beide Banken vom Gesetz sehr kurz gesteckt. Innerhalb von fünf Arbeitstagen ist die bisherige Bank verpflichtet, der neuen Bank die Daten zu übermitteln. Diese hat dann wiederum fünf Arbeitstage Zeit, sämtliche Daueraufträge und Lastschriften einzurichten und Zahlern von Überweisungen die neuen Kontodaten mitzuteilen. Ein Kontowechsel soll per Gesetz kostenlos sein. Verlangen Banken für eine besondere Vereinbarung Gebühren für den Kontowechsel, muss das mit dem Kunden vereinbart sein. Treten trotz aller Organisation Fehler bei einer der beiden Banken auf, die den reibungslosen Ablauf behindern oder sogar zum Schaden für den Kunden sind, haften beide Banken als Gesamtschuldner.
Fazit:
Es ist nicht auszuschließen, dass in der ersten Zeit der Umsetzung des neuen Gesetzes, nicht alles reibungslos verläuft. Daher ist es zu empfehlen, beide Konten eine Zeit lang parallel zu führen. Ansonsten stellt das Zahlungskonten-Gesetz eine erhebliche Erleichterung für den wechselwilligen Bankkunden dar.