IBAN: Einheitlicher Zahlungsverkehr

Seit 01.02.2016 müssen nun alle privaten Kunden, als auch Unternehmen bei Bankgeschäften die weltweit gültige “IBAN” -International Bank Account Number- benutzen. Diese Pflicht bestand allerdings für Vereine und Unternehmen schon zwei Jahre vorher. Alle Kunden der Kreditinstitute erhielten dazu zahlreiche Info-Post, um die Umstellung reibungslos zu gestalten.

IBAN Nutzung – Im Zahlungsverkehrsraum SEPA

IBAN - Einheitlicher europäischer Sepa- Zahlungsverkehr, © stanciuc, girokontoantrag.de
IBAN: Einheitlicher Zahlungsverkehr

Die ausschliessliche Nutzung der International Bank Account Number bringt bei grenzüberschreitenden Überweisungen eine sichere und schnellere Bearbeitung.

Statt der achtstelliger Bankleitzahl und Kontonummer stellt die vereinigte Form einen enormen Fortschritt dar. In Deutschland umfasst die IBAN 22 Stellen, im Ausland bis zu 34 Stellen.

An der Durchführung des Sepa-Verfahrens (Single Euro Payments Area) nehmen 28 EU-Länder sowie Lichtenstein, Norwegen, Schweiz, Island, San Marino und Monaco teil.

 

 

IBAN: In Deutschland besteht sie aus 2 Buchstaben und 20 Ziffern


Beispiel: DE19 1103 8220 0561 7233 34

DE – Länderkennung für Deutschland, gefolgt von 2 Kontrollziffern, der achtstelligen Bankleitzahl (BLZ) und der zehnstelligen Kontonummer. Eine Schreibweise im Viererblock bietet sich zur besseren Übersicht an. Hatte die bisherige Kontonummer weniger wie 10 Stellen, so wurde diese vor der Kontonummer mit Nullen aufgefüllt.

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Wichtige Information:
Die Kreditinstitute weisen eindringlich darauf hin, ausschließlich die IBAN zu verwenden. Bei der Abgabe alter Überweisungsträger mit Bankleitzahl und Kontonummer gefolgt keine Bearbeitung. Somit besteht die Gefahr für den Kunden das Mahngebühren oder Verzugszinsen anfallen. Gültige Überweisungsträger können bei Bedarf stets bestellt werden. Noch besser ist das Tätigen von Geldgeschäften im Online-Banking. Dort erfolgt z.B. bei bestehenden Daueraufträgen, die automatische Bearbeitung. Ihre persönliche IBAN finden Sie auf allen Bankunterlagen, im Online-Banking sowie bereits auf der Bankkarte.

Für Überweisungen ins oder aus dem Ausland war bisher die BIC (Internationale Bankleitzahl), oder auch SWIFT-Code genannt, zu benutzen. Die BIC ist acht- bzw. elfstellig und identifiziert weltweit zweifelsfrei jedes Geldinstitut. Im Sepa-Zahlungsraum entfällt diese Angabe. Die BIC muss nur bei Geldgeschäften in Länder, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören z.B. USA, Kanada, weiter angegeben werden.