Ein Disagio beschreibt einen Abzug vom Nennwert und findet häufig Anwendung bei der Vergabe eines Ratenkredits oder im Rahmen einer Baufinanzierung. Zusätzlich taucht der Begriff auch im Wertpapierhandel z.B. beim Kauf von Anleihen auf. Das Gegenstück beim Erwerb von Aktien ist das Agio, ein Aufschlag auf den Nennwert. Für den Verbraucher gut getarnt, hat das Disagio auch im Kreditkartenwesen eine Bedeutung, als sogenannte -Servicegebühr-. Ein Abschlag wird meist als prozentualer Wert angegeben. Wie hoch er berechnet wird, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen der Partner ab.
Abzug vom Nennwert beim Kreditgeschäft:
Im Kreditgeschäft besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, einen geringeren Nominalzinssatz auf ein Darlehen zu erzielen, indem er einen entsprechenden Abschlag vom Darlehensbetrag aushandelt. In Tiefzinsphasen ist der Zinsvorteil aber eher gering. Am Markt üblich sind durchschnittlich fünf Prozent Disagio. Zudem sichert sich der Verbraucher in diesem Zeitrahmen niedrige Monatsraten oder kann bei gleichbleibender Monatsrate eine höhere Tilgung zahlen. Bei Baufinanzierungen in größerem Rahmen bietet sich diese Darlehensform an. Denn nur dann kommt der Zinsvorteil wirklich zum Tragen.
Disagio verringert den Nominalzinssatz beim Kredit
Um einen steuerlichen Vorteil zu erreichen, ist meist eine festgelegte Zinsfestschreibung einzuhalten. Außerdem können die Werbungskosten nur geltend gemacht werden, wenn z.B. eine Immobilie vermietet wird (EStG §11 Abs. 2 Satz 4). Um dem Nutzer die Möglichkeit zu geben die Angebote der Anbieter besser zu vergleichen, regelt die -Preisangabenverordnung- die Gegenüberstellung. Durch die Angabe des effektiven Jahreszinses lassen sich die Angebote der Kreditgeber entschieden besser vergleichen.
Disagio im Kreditkartengeschäft:
Bei der unmittelbaren Nutzung seiner Kreditkarte fällt dem Verbraucher nicht auf, das außer den bekannten Kosten, im Hintergrund eine Servicegebühr anfällt. Es handelt sich dabei um eine Gebühr, die vom Herausgeber der Kreditkarte vom Partnerunternehmen (Hotel, Händler) für die getätigten Umsätze des Karteninhabers, verlangt wird. Diese Verrechnungen werden von Händlerbanken übernommen. Für die Höhe der Servicegebühr besteht eine EU-Verordnung. Inwieweit und ob diese Gebühren von Händlern direkt in der Preisstrategie berücksichtigt werden, lässt sich schwer nachvollziehen.
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