Behördenanfragen privater Konten

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Behördenanfragen privater Konten

Immer mehr Institutionen gehen auf Nummer sicher und starten zur Überprüfung von Ansprüchen privater Personen, eine Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Behördenanfragen nach Daten privater Personen steigen in den letzten Jahren rasant an.

Behördenanfragen kommen vom Jobcenter, Finanzamt, Sozialamt sowie auch von Gerichtsvollziehern oder anderer Finanzbehörden.

Ziel der Abfrage ist, dass die Zahlung von staatlichen Leistungen nur an wirklich bedürftige Personen erfolgt und im gegebenen Fall die Steuerehrlichkeit eines Bürgers überprüft werden kann.

 

Die Kontoabfrage dient somit der Bekämpfung von Steuerbetrug oder Sozialmissbrauch. Für Kontenabrufersuche gilt stets ein bestehendes Bundesgesetz. Ansonsten ist ohne gesetzliche Grundlage keine Auskunft zu privaten Daten möglich. Auch Privatpersonen haben kein Recht auf Informationen zu einer anderen Person.

Behördenanfragen: Anstieg der Kontenabfragen erhöht sich stetig!

Im § 24c Kreditwesengesetz (KWG) und in § 93 und § 93b Abgabenordnung (AO) sind die Kontoabrufverfahren und Zugriffsmöglichkeiten gesetzlich festgeschrieben. In Deutschland nehmen alle Kreditinstitute am Kontenabrufverfahren teil und halten die erforderlichen Daten abrufbereit. Erfasst werden sämtliche Kontoarten, angefangen vom Girokonto, Sparbuch, Kreditkonten oder Depots. Sind Konten vor weniger als drei Jahre aufgelöst, sind auch diese noch erfasst. In der Regel wird die betroffene Person bei einer beabsichtigten Kontoabfrage informiert. Im Vorfeld erhält die Person selbst Gelegenheit ihre Konten offenzulegen. Sind auch weiterhin ungeklärte Fragen zur Sache vorhanden, erfolgt zusätzlich eine Kontoabfrage. Die Ämter haben Zugriff auf Kontonummer, Eröffnungs- und Auflösungsdatum, Name, Geburtsdatum und Adresse des Kontoinhabers sowie Name und Adresse von Verfügungsberechtigten des Kontos. Die Mitteilung von Kontostand und Umsätzen erfolgt noch nicht.

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Was Kritiker zum Thema Kontoabfrage sagen:

Immer mehr Behörden haben Zugriff auf diverse Daten einer privaten Person. Der Ursprung dieses Verfahrens galt nur der Terrorismusbekämpfung. Davon ist man unterdessen sehr weit entfernt. Mit dem beschlossenem „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ BGBl. I S. 1682, ist praktisch auch das Bankgeheimnis abgeschafft worden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bankkunden und Bank ist somit aufgeweicht. Behörden haben nun ungehindert Zugriff auf private Daten ohne das die betreffende Person darüber Kenntnis hat. Detaillierte Informationen über gesetzliche Grundlagen, Verfahren und zulässige Zwecke finden Sie übersichtlich hier.